Im Juni 2021 beschlossen die EU-Mitgliedstaaten die Einführung der EU-Kindergarantie und verpflichteten sich, bis März 2022 nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Strategie zu erarbeiten. Auch ein*e nationale*r Koordinator*in für die Europäische Kindergarantie muss ernannt werden.
Ziel der Europäischen Garantie für Kinder ist es, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der effektive Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste gewährleistet wird. Dazu zählen u.a.:
- kostenlose frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung,
- kostenlose Bildung (einschließlich schulbezogener Aktivitäten und mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag). (Auszug aus der Europäischen Garantie für Kinder)“