Internationale Kinderrechte

Jedes Kind das Recht auf Bildung hat, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sozialer Stellung oder anderen Unterscheidungsmerkmalen.

Kinderrechte weltweit:

Die Umsetzung der Kinderrechte im Bildungsbereich erfordert von den Staaten Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen, die den Zugang zu Bildung erschweren könnten. Dazu gehören die Bereitstellung finanzieller Ressourcen, die Schulung von Lehrern und die Schaffung eines inklusiven und förderlichen Lernumfelds. Die internationale Gemeinschaft arbeitet gemeinsam daran, sicherzustellen, dass Bildung als Menschenrecht für jedes Kind weltweit gewährleistet ist, und setzt sich für die Verwirklichung der Kinderrechte ein.


Kinderrechte zum Nachlesen:

 

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere

  1. den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
  2. die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
  3. allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;
  4. Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen;
  5. Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.

Im Juni 2021 beschlossen die EU-Mitgliedstaaten die Einführung der EU-Kindergarantie und verpflichteten sich, bis März 2022 nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Strategie zu erarbeiten. Auch ein*e nationale*r Koordinator*in für die Europäische Kindergarantie muss ernannt werden. 

Ziel der Europäischen Garantie für Kinder ist es, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der effektive Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste gewährleistet wird. Dazu zählen u.a.:

  • kostenlose frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung,
  • kostenlose Bildung (einschließlich schulbezogener Aktivitäten und mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag). (Auszug aus der Europäischen Garantie für Kinder)“
Ab dem vollendeten 1. Lebensjahr hat jedes Kind in Deutschland einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Laut Plänen der Großen Koalition sollen Kinder ab 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben.

Bildung als grundlegendes Menschenrecht und die Rolle der europäischen Kinderrechtsgarantie

Die Bildung nimmt eine herausragende Stellung ein, da sie als fundamentales Menschenrecht verankert ist. Die UNKRK legt fest, dass jedes Kind das Recht auf Bildung hat, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sozialer Stellung oder anderen Unterscheidungsmerkmalen.

Bildung für alle: Die umfassende Vision der Kinderrechte

Die internationalen Kinderrechte stehen im Mittelpunkt der UN-Kinderrechtskonvention (UNKRK). Die internationalen Kinderrechte stehen im Mittelpunkt der UN-Kinderrechtskonvention (UNKRK). Deutschland, als Unterzeichnerstaat, hat die Verantwortung sicherzustellen, dass jedes Kind Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung hat.

Bildung als grundlegendes Menschenrecht:

Die Kinderrechte weltweit und die Rolle der europäischen Kinderrechtsgarantie spielen eine zentrale Rolle. Die Umsetzung erfordert konkrete Maßnahmen zur Beseitigung von Zugangshindernissen, finanzielle Ressourcen und die Schaffung eines inklusiven Lernumfelds.

Jedes Kind das Recht auf Bildung hat, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sozialer Stellung oder anderen Unterscheidungsmerkmalen.

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